Hausordnung

Schule im Nibelungenviertel

(Fassung 2013) zuletzt geändert am 02.09.2019

Wir wollen eine Schule, in der wir uns alle wohl fühlen!

Jedes Zusammenleben von Menschen bedarf bestimmter Regeln. Regeln ordnen dieses Zusammenleben und setzen die Anerkennung durch die Betroffenen voraus. Die Hausordnung soll in diesem Sinn für jedes Schulmitglied Leitlinie sein und einen Alltag sichern helfen, der von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt ist.

1. Allgemeines Verhalten

  1. Die Schüler und Lehrer sollen sich durch Wort und Tat bemühen, einander mit Achtung, Rücksichtnahme, Zuverlässigkeit und Hilfsbereitschaft zu begegnen.
    Alle verhalten sich so, dass keiner verletzt, gefährdet oder belästigt wird.
  2. Jeder soll das persönliche Eigentum von sich und den anderen sachgerecht und schonend verwenden. Für mitgebrachte Wertgegenstände ist jeder selbst verantwortlich, da hierfür keine Haftung übernommen wird.
  3. Jeder ist für den sachgerechten und schonenden Umgang mit Gemeinschaftseigentum sowie dessen Pflege verantwortlich; hierzu gehören Mobiliar, Medien, Bücher und Räume.
    Alle achten darauf, dass das Gebäude nicht verschmutzt wird.
    Bei Nichteinhaltung werden die Betroffenen zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen (z.B. Schulhof fegen, Müll sammeln, Wände säubern o.ä.) bzw. mit dem im Schulgesetz möglichen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen belegt.
  4. Schulbücher und –materialien sind sorgfältig zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung der Bücher ist für den entstandenen Schaden aufzukommen.
  5. Den Anweisungen der Lehrer, des Schulpersonals (Sekretärin, Hausmeister, Praktikanten, …) und der Ordnungsschüler ist Folge zu leisten.
  6. Bei Feuer- und Katastrophenalarm befolgen die Schüler und Lehrer den Alarmplan der Schule.
  7. Auf dem Schulgelände gilt das Jugendschutzgesetz, grundsätzlich sind Alkohol und Drogen verboten. (Ausnahmen regelt die Schulleitung!)
  8. Schulfremde Personen haben sich im Sekretariat anzumelden.
  9. Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
  10. Waffen sowie waffenähnliche Gegenstände und Waffenimitationen sind auf dem Schulgelände untersagt.
    Das Tragen von Schuhen mit Stahlkappen (z.B. Springerstiefel) ist nicht erlaubt.
  11. Das Mitbringen und Halten von Tieren ist nicht gestattet. Ausnahmen sind bei der Schulleitung zu beantragen.

2. Verhalten während des Unterrichts

  1. Schüler und Lehrer begeben sich unmittelbar nach dem Vorklingeln in die Unterrichtsräume und legen ihre Unterrichtsmaterialien bereit. Sollte ein Lehrer 10 Minuten nach dem Klingelzeichen nicht in der Klasse sein, so erkundigt sich der Klassensprecher im Sekretariat.
  2. Das Klingeln zeigt den Beginn und das Ende der Unterrichtszeit an. Begonnen und geschlossen wird die Unterrichtsstunde durch den Lehrer.
  3. Während der Unterrichtsstunde ist jeder Schüler sowie Lehrer dafür verantwortlich, dass eine Arbeitsruhe herrscht, die jedem ein konzentriertes Arbeiten ermöglicht.
  4. Elektrische Geräte (z.B. Handys) die nicht Unterrichtsgegenstand sind, sind auszuschalten.
  5. Jede Klasse und der unterrichtende Fachlehrer sind verantwortlich, dass der jeweilige Unterrichtsraum ordentlich und sauber verlassen wird.
    Die Belegung des Fachraumes ist im Raumbelegungsplan nach der Stunde zu dokumentieren.
  6. In den Fachräumen ist die Fachraumordnung einzuhalten. Das Verhalten in der Turnhalle ist in der Hallenordnung geregelt.

3. Verhalten außerhalb des Unterrichts

  1. Schüler und Lehrer finden sich rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts auf dem Schulgelände ein.
  2. In den kleinen Pausen verbleiben die Schüler im Klassenraum. Ist ein Raumwechsel notwendig, begeben sich die Schüler unverzüglich in den neuen Raum.
  3. Alle Schüler halten sich während der Hofpausen auf dem Schulhof auf. Das Verlassen des Schulhofes ist nicht gestattet. Auf Antrag der Eltern kann für Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe ein Ausweis zum „Verlassen des Schulgeländes“ ausgestellt werden.
  4. Der Schulhof befindet sich hinter dem Haus I und dem Haus II. Die Wege zum Schulhof gehören nicht zum Aufenthaltsbereich während der Hofpausen.
    Nach dem Vorklingeln gehen die Schüler in die entsprechenden Räume.
    Die Klassen können im Bedarfsfall zum Sportunterricht vom Lehrer auf dem Schulhof abgeholt und zur Turnhalle begleitet werden.
  5. Auf dem Schulhof ist das Fahren mit dem Fahrrad nicht gestattet. Die Fahrräder werden in den vorgesehenen Ständern abgestellt und sind durch die Besitzer zu sichern. Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Parkflächen abzustellen.
  6. Auf dem Schulhof ist das Werfen von Gegenständen (wie Steine, Kastanien, Schneebälle usw.) untersagt. Dadurch sollen evtl. Schäden (körperlich, materiell usw.) vermieden werden.
  7. Auf dem Schulhof ist das Fußballspielen untersagt. Das Fußballspielen ist nur auf der Sportfläche gestattet. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, um Unfälle zu vermeiden.
  8. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und in den Schulgebäuden grundsätzlich verboten.
  9. Das Musikhören ist auf dem Schulhof in angemessener Lautstärke erlaubt (angemessene Lautstärke bedeutet, dass die Musik nur für die Schüler zu hören ist, die sich in unmittelbarer Nähe der Box (Schallquelle) befinden.).
  10. Bei Regenpausen verbleiben die Schüler in den Räumen.
    In der 1. Hofpause und 2. Hofpause verbleiben die Lehrer in den entsprechenden Klassen, wo sie in der nächsten Stunde Unterricht haben.
  11. Schüler dürfen sich vom Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit Auftrag/Erlaubnis eines Lehrers entfernen. Wollen sie sich in der unterrichtsfreier Zeit (z.B. Unterrichtsausfall) entfernen, so brauchen sie die schriftliche Genehmigung der Eltern.
  12. Die Fahrschüler können sich, nach Anmeldung durch die Eltern, bis 30 Minuten nach Unterrichtsschluss in einem dafür benannten Raum aufhalten. Die Schüler achten auf einen pfleglichen Umgang mit dem Mobiliar und auf die Einhaltung der Normen. Bei Nichtbeachtung der Regeln kann der Aufenthalt im Aufenthaltsraum verwehrt werden.

Schlussbemerkung

Alle in der Hausordnung Angesprochenen achten konsequent auf die Einhaltung dieser. Bei wiederholten oder gröberen Verstößen können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Bei Schäden jeglicher Art wird Wiedergutmachung gefordert.

Pausenordnung

Frühaufsicht: 7.25 Uhr – 7.55 Uhr

1.    Std.         7.55  - 8.40 Uhr
2.    Std.         8.50  - 9.35 Uhr
3.    Std.         9.50 - 10.35 Uhr
4.    Std.        10.45 - 11.30 Uhr
5.    Std.        11.55  - 2.40 Uhr
6.    Std.        12.50  - 13.35 Uhr

Die Hausordnung gilt ab dem 18. September 2006 bis zum Außerkraftsetzen durch die Schulkonferenz.
1. Änderung: 29.09.2008
2. Änderung: 06.05.2013
3. Änderung: 10.12.2018
4. Änderung: 02.09.2019
5. Änderung: 23.08.2023

 

Bernau, den 18. September 2006 Schulleiter (Herr Hiepel)